Allgemeine Geschäftsbedingungen für Maklerdienstleistungen

Die EPP bietet kostenpflichtige Maklerdienstleistungen sowohl als Nachweis- wie auch als Vermittlungsmakler an.

§ 1 Weitergabeverbot
Sämtliche von der EPP telefonisch, per E-Mail oder postalisch mitgeteilten Informationen sind ausschließlich für den mit der Information angesprochenen Kunden bestimmt. Die Weitergabe von Informationen an Dritte, Firmen oder natürliche Personen, wird ausdrücklich untersagt. Dies gilt auch für mit dem Kunden verbundene Unternehmen. Gegebenenfalls ist die EPP zu informieren und das Einverständnis der EPP einzuholen.

Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte, oder andere Personen, an welche die Informationen seitens des Dritten weitergegeben worden sind, aufgrund dessen einen Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpichtet, dem Makler die vereinbarte Provision zuzüglich MwSt. zu bezahlen.

§ 2 Doppeltätigkeit
Die EPP kann sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

§ 3 Eigentümerangaben
Die EPP weist darauf hin, dass die von ihr weitergegebenen Informationen vom Verkäufer oder von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und nur sehr eingeschränkt überprüft werden können. Die EPP nimmt eine Plausibilitätsprüfung vor. Darüber hinaus ist es Sache des Kunden, die Angaben im Prospekt oder in der Maklerinformation auf Richtigkeit hin zu überprüfen. Die EPP übernimmt keine Haftung für eventuell fehlerhafte Angaben in der von ihr aufgrund der Kundeninformation mitgeteilten Informationen.

§ 4 Provision
Die EPP unterbreitet ihren Kunden ausschließlich provisionspflichtige Angebote. Die Provision beträgt mindestens 3 Prozent der Transaktionssumme zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

Die Provision ist zahlbar durch den Erwerber an die EPP zusätzlich zum Kaufpreis an den Verkäufer und wird bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällig.

§ 5 Rechnungstellung
Der Kunde bzw. Erwerber ist verpichtet, die EPP über den Zeitpunkt des notariellen Vertragsabschlusses zu informieren. Die EPP stellt die Rechnung unverzüglich nach der notariellen Beurkundung.

§ 6 Zustandekommen des Maklervertrages
Fordert der Kunde im Anschluss an die Erstinformation der EPP weitere Informationen von der EPP an, dann nimmt der Kunde die Maklerdienstleistung der EPP in Anspruch. Dadurch stimmt der Kunde sowohl diesen AGB wie auch dem Provisionsanspruch der EPP zu. Die Anforderung von Informationen durch den Kunden bedeutet mithin vertragliches Einverständnis und die Bestätigung des von der EPP geltend gemachten Provisionsanspruchs.

§ 7 Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle aus diesem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen ist der Firmensitz der EPP. Als Gerichtsstand wird Limburg vereinbart.

§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Regelungen ungültig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr ist die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und dem Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerecht wird.

EPP European Property Partners GmbH
Sackgasse 6
D-65549 Limburg